Über SUTSCHE
Durchatmen, Fokussieren und wenn nötig einen Schritt zurücktreten, um das große Ganze sehen zu können. Das bedeutet SUTSCHE.
18.03.2024
Digitale Barrierefreiheit heißt, dass Websites und Anwendungen so gestaltet sind, dass sie von einer breiten Palette von Menschen genutzt werden können - unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder technischen Voraussetzungen. Was heute schon zu verbesserter Inklusion, einer schöneren User Experience und optimierten Suchmaschinenergebnissen führt, wird ab 2025 durch das Barrierefreiheitsgesetz für fast alle Unternehmen verpflichtend. Nicht nur deshalb ist es wichtig, Websites schon jetzt hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit zu prüfen.
Die Definition von digitaler Barrierefreiheit liegt gleichzeitig in ihrer Bedeutung: Digitale Inhalte und Technologien sollen so gestaltet werden, dass Menschen mit Behinderungen sie problemlos wahrnehmen, verstehen, navigieren und mit ihnen interagieren können. Um dies zu erreichen, umfasst digitale Barrierefreiheit Aspekte wie die Anpassung an verschiedene Sinneswahrnehmungen, motorische Fähigkeiten und kognitive Funktionen. Unter dem Gesichtspunkt der Inklusion geschieht das mit dem Ziel möglichst viele Menschen ansprechen zu können. Für Unternehmen hat digitale Barrierefreiheit aber auch ökonomische Vorteile: Ihre Produkte, Dienstleistungen oder Anwendungen erreichen so eine möglichst breite Nutzerbasis.
Am 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wirksam, das eine grundlegende Veränderung in Bezug auf die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen mit sich bringen wird: Von diesem Datum an müssen neben bestimmte auf den Markt gebrachte Produkte auch die Websites, die Produkte oder Dienstleistungen in gewissen Branchen anbieten, barrierefreien Standards entsprechen, um eine inklusive Gesellschaft zu fördern.
Die folgenden Standards bieten klare Richtlinien und Best Practices, die Website-Betreiber und Entwickler befolgen können, um sicherzustellen, dass ihre digitalen Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Diese international anerkannten Richtlinien legen fest, wie digitale Inhalte, insbesondere Webseiten, für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Die WCAG werden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt. Die Guidelines werden regelmäßig aktualisiert und dienen als international anerkannte Referenz für die Barrierefreiheit im Web. Aktuell in 2024 werden die WCAG 2.2 von Regierungen, Unternehmen und Organisationen weltweit als Standard für die barrierefreie Gestaltung digitaler Inhalte angesehen.
In Deutschland regelt die BITV die barrierefreie Gestaltung von Websites und anderen Informationstechnologien im öffentlichen Sektor. Sie basiert weitestgehend auf den WCAG und konkretisiert deren Anforderungen für den deutschen Rechts- und vor allem Sprachraum.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder wie Sie Ihr Projekt angehen sollten? Oder Sie suchen Austausch zu einem bestimmten Bereich? Für einen (virtuellen) Kaffee sollte doch Zeit sein.
Jetzt Kontakt aufnehmen »Das Barrierefreiheitsgesetz umfasst viele Teilbereiche und betrifft nahezu alle Unternehmen, die Produkte anbieten, Dienstleister sind oder Websites betreiben.
Die genaue Bandbreite der Produkte, die dem BFSG unterliegen, ist ebenso vielfältig und umfasst Geräte wie Computer, Tablets, Handys, internetfähige Fernsehgeräte, E-Book-Reader sowie verschiedene Automaten wie beispielsweise Geld- und Ticketautomaten. Aber auch Router müssen ab 2025 so gestaltet sein, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen sie problemlos nutzen können.
Eine große Bandbreite von Dienstleistungen fallen ebenfalls unter das BFSG. Neben dem Personenverkehr müssen unter anderem auch Telefon- und Messenger-Dienste sowie der elektronische Zahlungsverkehr barrierefrei werden.
Nicht zuletzt betrifft das BFSG auch direkt Websites. Insbesondere Webshops sowie verschiedene Dienstleistungen, die online angeboten werden. Zudem sind unter anderem gesetzliche Krankenkassen, Stiftungen und Sozialversicherungen betroffen. All diese (und weitere) müssen ab dem 28.06.2025 ihren Webauftritt barrierefrei gestaltet, um sicherzustellen, dass alle Nutzer die gleichen Chancen haben, an der digitalen Welt teilzunehmen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nimmt ab 2025 deutlich mehr Unternehmen in die Pflicht, Websites barrierefrei zu gestalten. Das stellt spezielle Anforderungen an das Content Management. SUTSCHE bietet hier Orientierung und Hilfe, Ihr System und Content barrierearm aufzustellen.
Leistung: Barrierefreiheit »Die Auswahl an Prüfungen für digitale Barrierefreiheit ist vielseitig und geschieht oft mehrstufig - je nach Umfang, Unternehmen und Schwerpunkten. Ob automatisierte Tools, manuelle Überprüfungen oder das externe Review durch Experten. Wie so oft im Leben heißt es auch hier: Die Mischung macht’s.
Die Antwort auf den Umfang zum barrierefreien Umbau ist relativ klar: Für Unternehmen, die ab Juni 2025 gesetzlich zur Gewährleistung der Barrierefreiheit verpflichtet sind, gibt es festgelegte Standards für die Umsetzung. Alle relevanten Kriterien der jeweiligen Standards - international WCAG bzw. in Deutschland die BITV - müssen erfüllt werden.
SUTSCHE bietet verschiedene Möglichkeiten, um Unternehmen genau bei dieser Prüfung zu unterstützen. Von Workshops zur internen Sensibilisierung zum Thema bis hin zu umfassenden Barrierefreiheitsaudits bieten wir maßgeschneiderte Lösungen.
Unser Workshop zur digitalen Barrierefreiheit besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil besteht aus einer Wissensvermittlung, bei der wir Ihnen Themen wie "Warum wir über Barrierefreiheit sprechen (Herleitung)" oder "Welche Maßnahmen betroffene Unternehmen ergreifen müssen" eingehen. Im zweiten Teil des Workshops sprechen wir über Ihre Herausforderungen in den drei Bereichen Design, Technik und Content. Wo steht Ihr Unternehmen aktuell und an welchen Schrauben muss gedreht werden.
In unserem Audit zur Barrierefreiheit nehmen wir Ihre Website oder App unter die Lupen und bewerten sie anhand der Kriterien des WCAG und des BITV. Wir liefern Ihnen eine ausführliche Dokumentation mit den aktuellen Problemen, notwendiger Verbesserungen für nicht bestandene Kriterien und Handlungsempfehlungen zur Lösung dieser Probleme. Außerdem Empfehlungen für eine Optimierung bestandener Kriterien.
SUTSCHE bietet unabhängige Beratung, Konzeption und Management von CMS-, e-Commerce und Onlinemarketing Projekten. Dabei helfen wir, Anforderungen aufzunehmen, die richtige Lösung auszuwählen und die passenden Dienstleister zu beauftragen.
Oftmals betreuen wir die komplette Durchführung als externe Projektleiter und sorgen für die fachgerechte Umsetzung des Konzeptes. Durch unsere Unabhängigkeit sparen wir unseren Kunden Geld und Zeit, da wir ohne Interessenkonflikt beraten können.
Bei Ihnen steht ein Projekt vor der Tür und Sie wünschen sich einen ersten Austausch. Lassen Sie uns bei einem virtuellen Kaffee unverbindlich über Ihre Herausforderungen und Ziele sprechen.